Gildenachrichten 3. Quartal 2009
Der Gildemeister
Liebe Gildemitglieder,
Wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, war vom 04.-05.Juni 2009 der Bundesjägertag in Berchtesgaden. Die Hoffnungen des Bayerischen Jagdverbandes (BJV), dass der DJV seine ausgestreckte Hand ergreifen und eine Reformdiskussion einleiten würde, wurden dabei bitter enttäuscht. Im Gegenteil: Jegliche Kritik bezüglich der Reform, aber auch inhaltlicher Art von Seiten der Delegierten, wurde abgebügelt.
"Wir nehmen diese Diskussionsverweigerung mit Enttäuschung zur Kenntnis, aber wir lassen unser Anliegen nicht auf die lange Bank schieben", so BJV-Präsident Jürgen Vocke. "Da sich der DJV keinen Zentimeter bewegt, leiten wir jetzt die nächsten Schritte gemäß des Delegiertenbeschlusses von Dinkelsbühl ein."
Der BJV hatte dem DJV nicht nur ein ausführliches Eckpunktepapier, sondern auch eine exemplarische Beitragsordnung zur Diskussion unterbreitet. Letztere hätte für alle Landesjagdverbände eine deutliche Einsparung bei den Mitgliedsbeiträgen erbracht, indem diese je nach Mitgliederzahl gestaffelt worden wären. Die größten Verbände, also der bayerische, der niedersächsische und der nordrhein-westfälische, hätten allerdings solidarisch für die kleineren mehr bezahlen müssen. Der Vorschlag wurde aber nicht mal diskutiert, ein Gegenvorschlag hingegen blieb ebenfalls aus.
Inhaltlich sorgte in Berchtesgaden unter anderem die laxe Haltung des DJV beim Waffenrecht für großen Ärger. Denn während der BJV alles daran setzt, seine Mitglieder vor Verschärfungen und grundgesetzfeindlichen Hauskontrollen zu bewahren, hat der DJV die Änderungen im Gesetz bereits vorab öffentlich akzeptiert. Besonders brisant: Diese Haltung des Bundesverbandes wurde von DJV-Präsident Jochen Borchert an die Presse gegeben, gerade mal einen Tag bevor die Delegiertenkonferenz in Berchtesgaden zusammentrat und eine gemeinsame Position hätte finden sollen. Der BJV kann diesen undemokratischen Alleingang nicht für gut befinden und wird sich zudem weiterhin mit allen Mitteln dafür einsetzen, die geplanten Änderungen im Waffenrecht abzuwenden.
Als ebenso enttäuschend erwies sich die Haltung des DJV beim Wildursprungszeichen. Konsterniert mussten die BJV-Delegierten in Berchtesgaden erleben, wie sich Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner beim DJV-Präsidenten für seine kooperative Haltung in dieser Sache bedankte. Der BJV ist - im Einklang mit der bayerischen Staatsregierung - jedoch nach wie vor der Meinung, dass eine Wiedereinführung des Wildursprungszeichens samt den zugehörigen Scheinen unnötige Bürokratie und vermeidbare Belastung für alle Jäger darstellt. So müssten in Bayern allein für die rund 270.000 Stück Rehwild, die jährlich erlegt werden, 540.000 Bescheinigungen zusätzlich ausgestellt und natürlich auch kontrolliert werden. Es hätte einfachere Wege gegeben, bei der Wildbretvermarktung den gleichen Sicherheitsgewinn zu erzielen, zum Beispiel über Streckenliste und andere bestehende Instrumente.
(Quelle: BJV-Infobrief Juni 2009
Otto Seidl
Terminvorschau 2. Halbjahr 2009
18. Juli 2009: DJV-Jahresnadelschießen, 10:00 - 16:00 Uhr, Hattenhofen
05. September 2009: Herbstschießen 2009, 10:00 - 16:00 Uhr, Hattenhofen
10. Oktober 2009: Münchner Jägerschießen, Hubertus Unterdill
23. Oktober 2009: Jagerhogarten der ARGE-Münchner Jägervereine, HSG Zielstattstr.6
03. November 2009: Hubertusfeier der ARGE-Münchner Jägervereine.
04. Dezember 2009: Adventfeier der "Deutschen Waidmannsgilde e.V.", HSG Zielstattstr.6.
Info für Tierhaltung "Swiffer-Tücher"
Zur Vorgeschichte muss man wissen, dass der Hund immer im Haus lebte, nur unter Aufsicht ins Freie geführt wurde und auch da immer unter Beaufsichtigung war. Die Autopsie ergab, dass die Leber in einem fürchterlichen Zustand war, was nur auf regelmäßige Gifteinnahme zurück zu führen war. Dann wurden alle Haushaltsmittel auf Giftteile überprüft. Bei genauer Inspektion der Verpackung von "feuchten Tüchern Swiffer" stieß man auf das Kleingedruckte, wo darauf hingewiesen wird, dass das Produkt für Kinder und Tiere giftig ist.
Die Kontaktaufnahme mit dem Fabrikanten dieses Produktes brachte die große Überraschung, dass einer der Bestandteile Enteiser ist, bzw. sehr nah dem Molekül Enteiser. Der Boden dieser Wohnung wurde regelmäßig mit den Tüchern gewischt und gereinigt. Der Schäferhund leckte sich immer die Fußballen und das machte ihn krank. Nicht lange nach dem Tod des Hundes mussten auch zwei Katzen mit den gleichen Symptomen eingeschläfert werden. Auch dort hatte man über längere Zeit die feuchten Tücher von "Swiffer" benutzt.
Info von: Dipl.-Ing. (FH), MSc Stephanie Kerger.
Schiesswesen
Unsere erste Schießveranstaltung, das Büchsenanschießen am 25. April 2009, war mit 26 Teilnehmern ein sehr erfreulicher Erfolg. Dabei wurden 43 Langwaffen probegeschossen und bei einigen Waffen kleine Korrekturen vorgenommen. Die von Helmut Kornführer gestiftete Ehrenscheibe wurde am festen Bergstock angestrichen ausgeschossen. Mit besonderer Freude darf ich Ihnen mitteilen, dass Helmut Leibig zum ersten mal diese Ehrenscheibe gewonnen hat, noch mal herzlichen Glückwunsch. Ein Dankschön an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, ich hoffe, dass beim DJV-Jahresnadelschiessen am 18. Juli 2009 ebenfalls viele Gildemitglieder kommen werden.
Geburtstage im 2. Halbjahr 2009
50. Geburtstag: 26.12. Franz-Xaver Stadler
60. Geburtstag: 28.10. Fritz Geiser
65. Geburtstag: 09.07. Eberhard von Radetzky, 05.09. Paul Reinhardt, 25.09. Irmgard Kurzeder, 07.10. Gabriele Winkler, 22.10. Helmut Sattler, 26.10. Walter Baumann, 24.11. Günter Jokisch, 19.12. Hans Birzer, 24.12. Bernhard Kommescher
70. Geburtstag: 13.08. Helga Brückel, 29.09. Rudolf Trübenbach, 12.10. Hubert Thätig, 05.11. Wolfgang Schnell, 06.12. Klaus Brunner
75. Geburtstag: 07.10. Theodor Hartung, 26.10. Hans-Jörg Scherer, 05.12. Wolfram Moshammer
Recht
Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit
Festzuhalten ist, dass die Waffg Novellierung 2003 zu einer erheblichen Verringerung der Zuverlässigkeitsanforderungen geführt hat, vor allem im Bereich der sog. " Bagatelldelikte" d.h. z.B. fahrlässige Trunkenheitsfahrten o.ä. Geregelt ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in § 5 WaffG und neu ist auch, die Jagdscheininhaber betreffend, dass derjenige, der waffenrechtlich unzuverlässig ist, oder waffenrechtlich persönlich nicht geeignet ist, auch keinen Jagdschein, mit Ausnahme eines Falknerjagdscheins erteilt bekommen kann (§ 17 Abs.1 Satz 2 BJG). § 5 Waffengesetz unterscheidet im Wesentlichen zwei Unzuverlässigkeitsvarianten:
Die absolute Unzuverlässigkeit:
- wer wegen eines Verbrechens oder einer sonst. Vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde
- Personen, bei denen anzunehmen ist, dass sie mit Waffen oder Munition leichtfertig oder missbräuchlich umgehen oder Waffen und Munition Personen überlassen, die zum Waffenbesitz nicht berechtigt sind
Die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit:
Das sind Personen, die wegen einer vorsätzlichen Straftat oder einer fahrlässigen Straftat im Umgang mit Waffen und Munition oder wegen Verstoß gegen das WaffG oder das KriegswaffenkontrollG u.a. zu einer Freiheitsstrafe, Jugend - oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wurden und wenn seit Eintritt der Rechtskraft dieser Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind.
Es kommt bei einer Verurteilung ausschließlich nur auf die Höhe der Tagessätze an, nicht darauf, ob die Verurteilung einschlägig ist, d.h. irgendeinen waffenrechtlichen oder gewalttätigen Bezug hat. Die Waffenbehörden gehen bei einer Verurteilung zu 60 Tagessätzen grundsätzlich von der Regel aus, dass die gesetzliche Unzuverlässigkeit gegeben ist. Der Betroffene ist dann gehalten, der Behörde nachzuweisen, dass es sich bei dieser Verurteilung nur um eine Verknüpfung "unglücklichster" Umstände bzw. einen ganz untypischen Geschehensablauf gehandelt hat. Beispiel: VewGe München: Nachricht im Urlaub, dass Haus brennt; In aller Regel wird man also damit rechnen müssen, dass die WBK abzugeben ist, der Behörde gegenüber der Nachweis zu erbringen ist, dass Waffen unbrauchbar gemacht wurden oder an einen Berechtigten zur Aufbewahrung gegeben wurden. Gleichzeitig folgt auch der Widerruf des Jagdscheins, d.h. auch dieser ist bei der Behörde abzugeben und man bekommt ihn regelmäßig nicht vor Ablauf von 5 Jahren zurück. Damit ist regelmäßig auch die Pachtfähigkeit für die nächsten 5 Jahre nicht mehr gegeben, denn Voraussetzung hierfür ist ein gültiger Jagdschein.
Jetzt ein paar Fallbeispiele aus der Praxis:
Die weitaus häufigsten Fälle sind die Trunkenheitsfahrten, sobald hier eine Verurteilung über 60 Tagessätze heraus kommt, ist die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit gegeben.
Häufig spielt aber auch die Promillezahl eine nicht unwesentliche Rolle, d.h. wer über 1 Promille oder mehr hat, gehen die Behörden davon aus, dass man Alkohol gewöhnt ist und möglicherweise häufiger unter Alkoholeinfluss steht. In solchen empfiehlt es sich, in Absprache mit der Behörde, u.U. ein fachärztliches bzw. psychiatrisches oder psychologisches Gutachten vorzulegen, dass sich mit dem Alkoholkonsum des Probanten bzw. mit der Tatsache befasst, ob eine Person häufiger Alkoholmissbrauch betreibt oder ob es nur ein einmaliger Vorfall war.
Mittlerweile kann man solche waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsgutachten auch beim TÜV machen lassen, z.B. der TÜV Kempten oder TÜV Süd fertigt solche gutachterlichen Stellungnahmen zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.
Häufig liegen auch Fälle vor, in denen eine Person wegen Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung oder nicht Abführen von Sozialabgaben verurteilt wurde, auch hier wird - obwohl diese Fälle nicht mit der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zu tun haben - wird hier regelmäßig die WBK widerrufen, da bei derartigen Delikten eine Verurteilung immer über 60 Tagessätzen ausfällt.
Ein bemerkenswerter Fall war auch: Landwirt verbrennt Kleinmaterial auf seinem Hof oder auf dem Oktoberfest wird jemandem ein Päckchen Kokain - unbemerkt - in die Tasche gesteckt;
Oder auch der Chirurg, der z.B. einen fahrlässigen Kunstfehler begeht, und wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wird, verliert seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit.
Auch bei mehreren "kleinen" Delikten bzw. Verurteilungen, die jede für sich nicht an die 60 Tagessatzgrenze gelangt, aber zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen werden. Die dann über 60 Tagessätzen liegt, ist ebenfalls die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben.
Beispiele der Aufbewahrung- siehe Rechtsprechung!
Maßgeblich für die Heranziehung der Verurteilung bei der Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit ist die Rechtskraft der letzten Verurteilung, die muss mindestens 5 Jahre, bei Freiheitsstrafedelikten o.a. 10 Jahre zurück liegen. Diese Fristen werden von der Rechtsprechung als sog. "Wohlverhaltefristen" angesehen, d.h. wenn einer sich sozusagen 5 Jahre nicht wohl verhält können u.U. auch noch früher zurück liegende Straftaten bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit mit heran gezogen werden.
Zusammenfassend ist weiterhin festzuhalten, dass auch bei der geplanten Waffenrechtsänderung, die vor kurzem von der Bundesregierung präsentiert wurde, keine Erleichterungen für den sog. legalen Waffenbesitzer vorgesehen sind, also insbesondere soll es bei dieser "60 Tagessatz- dead-line " bleiben,
sie soll nicht, wie teilweise vorgeschlagen, auf 80 Tagessätze angehoben werden. Wobei man natürlich auch wissen
muss, dass es viele Delikte, gerade im Bereich der Steuerhinterziehung oder des Subventionsbetruges, also dort, wo man sozusagen den Staat hintergeht, immer mit weitaus mehr als 60 Tagessätzen zu rechnen hat.
Mein Rat daher, verhalten Sie sich immer besser und vorbildlicher, als jede normale Person, denn sonst riskieren Sie, dass man Ihnen als Jäger das Handwerkszeug sozusagen wegnimmt.
Hinweis: Die Geschäftsstelle der DWG hat sich wie folgt geändert: Franz-Senn-Str. 21, 81377 München
München im Juli 2009
(Verantwortlich i.S.d.PG: Otto Seidl)
www.diedeutschewaidmannsgilde.de / webmaster@deutschewaidmannsgilde.de
Eingetragen am 01.07.2009

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Aktuelles
- Einladung zur Abendveranstaltung "Kundige Person" am 13.Oktober. Anmeldungen ab sofort möglich!
- Jagdkursbeginn 2010/11 Donnerstag, 16.09.2010, 18:00 Uhr. Noch wenige Plätze vorhanden!
- Wir gratulieren unseren Jagdschülerinnen und Jagdschülern zur bestandenen Jägerprüfung!
- Verkehrssicherungspflicht bei Bewegungsjagden
Termine
- Sa 11.09.2010 - 10:00
Herbstschießen - Sa 16.10.2010 - 09:00
Münchner Jägerschießen
